Zum Inhalt springen
HS-SektionAktualisiert 15. Oktober 2025

HS-Sektion XI — Spinnstoffe und Waren daraus (Textilien)

Seide, Wolle, Baumwolle, Chemiefasern, Garn, Gewebe, Bekleidung, Wäsche, Schuhe.

Die HS-Sektion XI der Weltzollorganisation (WCO) umfasst Kapitel 50–63 und enthält spinnstoffe und waren daraus (textilien).

Sektion
XI
Kapitel-Bereich
Kapitel 50–63

01Umfang der Sektion

Seide, Wolle, Baumwolle, Chemiefasern, Garn, Gewebe, Bekleidung, Wäsche, Schuhe.

Jede Sektion des Harmonized System bündelt thematisch verwandte Warengruppen. Die konkrete Einreihung (6-stelliger HS-Code, 8-stellig CN, 10-stellig TARIC) bestimmt den Zollsatz, Handelsmassnahmen und oft auch notwendige Lizenzen.

02Typische regulatorische Besonderheiten

Ursprungsregeln komplex (Webregel, Schnittregel); REACH für Chemikalien; hanging-garment (GOH) bei Mode.

Prüfen Sie systematisch: Sind Zulassungen, Ursprungsnachweise oder Zusatzdokumente nötig? Gibt es Handelsmassnahmen (Antidumping, Safeguard, CBAM)? Welche Stichprobenquoten gelten?

03Hinweise für die Praxis

Die Einreihung erfolgt gemäss den Allgemeinen Vorschriften (AV 1–6) der Kombinierten Nomenklatur. Bei Unsicherheit: Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) in Deutschland oder BTI EU-weit beantragen — diese ist 3 Jahre für die Zollbehörden bindend.

Themen

HS Sektion XITextilienModeGOHREACH

Weiterführende Ressourcen