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ZollverfahrenAktualisiert 15. Oktober 2025

Anschreibeverfahren (EIDR)

Erlaubt die Zollanmeldung durch Eintragung in die elektronischen Aufzeichnungen des Anmelders. Keine Online-Zollanmeldung pro Sendung nötig.

Erlaubt die Zollanmeldung durch Eintragung in die elektronischen Aufzeichnungen des Anmelders. Keine Online-Zollanmeldung pro Sendung nötig.

Rechtsgrundlage: UZK Art. 182.

Rechtsgrundlage
UZK Art. 182
Typischer Use-Case
Hochfrequente Exporteure/Importeure mit grossem Sendungsvolumen.

01Wie funktioniert das Verfahren?

Erlaubt die Zollanmeldung durch Eintragung in die elektronischen Aufzeichnungen des Anmelders. Keine Online-Zollanmeldung pro Sendung nötig.

Das Verfahren ist Teil des Unionszollkodex (UZK) und über die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausgestaltet. Die operative Abwicklung erfolgt in Deutschland über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).

02Typische Anwendungsfälle

Hochfrequente Exporteure/Importeure mit grossem Sendungsvolumen.

Vor Einrichtung des Verfahrens prüfen: Passt es zu meinem Geschäftsmodell? Welche Kosten entstehen für Bewilligung und Aufrechterhaltung? Welche Einsparungen stehen dem gegenüber?

03Voraussetzungen und Dokumentation

Anforderungen: AEO-C, elektronische Warenaufzeichnungen, regelmässige Meldung an den Zoll.

Eine saubere Buchführung und die Abstimmung mit der Zollabteilung sind entscheidend. Bei der ersten Nutzung empfiehlt sich eine Zoll-Verfahrensanweisung (SOP) und eine Schulung aller beteiligten Funktionen.

Themen

AnschreibeverfahrenEIDRUZK 182AEO-C

Weiterführende Ressourcen