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ZollverfahrenAktualisiert 15. Oktober 2025

Freizone / Freihandelszone

Abgegrenztes Gebiet, in dem Nicht-Unionswaren als ausserhalb des EU-Zollgebiets gelten. Keine Einfuhrabgaben, bis die Waren in den freien Verkehr überführt werden.

Abgegrenztes Gebiet, in dem Nicht-Unionswaren als ausserhalb des EU-Zollgebiets gelten. Keine Einfuhrabgaben, bis die Waren in den freien Verkehr überführt werden.

Rechtsgrundlage: UZK Art. 243.

Rechtsgrundlage
UZK Art. 243
Typischer Use-Case
Umpacken, Labeling, Lagerung, leichte Verarbeitung, Wertschöpfung für Re-Export.

01Wie funktioniert das Verfahren?

Abgegrenztes Gebiet, in dem Nicht-Unionswaren als ausserhalb des EU-Zollgebiets gelten. Keine Einfuhrabgaben, bis die Waren in den freien Verkehr überführt werden.

Das Verfahren ist Teil des Unionszollkodex (UZK) und über die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausgestaltet. Die operative Abwicklung erfolgt in Deutschland über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).

02Typische Anwendungsfälle

Umpacken, Labeling, Lagerung, leichte Verarbeitung, Wertschöpfung für Re-Export.

Vor Einrichtung des Verfahrens prüfen: Passt es zu meinem Geschäftsmodell? Welche Kosten entstehen für Bewilligung und Aufrechterhaltung? Welche Einsparungen stehen dem gegenüber?

03Voraussetzungen und Dokumentation

Anforderungen: Bewilligung, Abgrenzung, Lagerbuchführung, jährliche Revision.

Eine saubere Buchführung und die Abstimmung mit der Zollabteilung sind entscheidend. Bei der ersten Nutzung empfiehlt sich eine Zoll-Verfahrensanweisung (SOP) und eine Schulung aller beteiligten Funktionen.

Themen

FreizoneFree zoneUZK 243Re-Export

Weiterführende Ressourcen