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ZollverfahrenAktualisiert 15. Oktober 2025

Vereinfachte Zollanmeldung

Ermöglicht reduzierte Datenangaben bei der Anmeldung, die nachträglich mit einer ergänzenden Zollanmeldung vervollständigt werden.

Ermöglicht reduzierte Datenangaben bei der Anmeldung, die nachträglich mit einer ergänzenden Zollanmeldung vervollständigt werden.

Rechtsgrundlage: UZK Art. 166.

Rechtsgrundlage
UZK Art. 166
Typischer Use-Case
Beschleunigung der Grenzabfertigung, Just-in-Time-Versorgung.

01Wie funktioniert das Verfahren?

Ermöglicht reduzierte Datenangaben bei der Anmeldung, die nachträglich mit einer ergänzenden Zollanmeldung vervollständigt werden.

Das Verfahren ist Teil des Unionszollkodex (UZK) und über die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausgestaltet. Die operative Abwicklung erfolgt in Deutschland über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).

02Typische Anwendungsfälle

Beschleunigung der Grenzabfertigung, Just-in-Time-Versorgung.

Vor Einrichtung des Verfahrens prüfen: Passt es zu meinem Geschäftsmodell? Welche Kosten entstehen für Bewilligung und Aufrechterhaltung? Welche Einsparungen stehen dem gegenüber?

03Voraussetzungen und Dokumentation

Anforderungen: Bewilligung (AEO empfohlen), elektronische Meldung, ergänzende Anmeldung monatlich.

Eine saubere Buchführung und die Abstimmung mit der Zollabteilung sind entscheidend. Bei der ersten Nutzung empfiehlt sich eine Zoll-Verfahrensanweisung (SOP) und eine Schulung aller beteiligten Funktionen.

Themen

Vereinfachte AnmeldungUZK 166Simplified Declaration

Weiterführende Ressourcen