Abandonierung
Wenn ein Empfänger eine Sendung nicht annimmt, ein Schaden die Bergung unwirtschaftlich macht oder Lagerkosten jeglichen Restwert übersteigen, greift das Rechtsinstitut der Abandonierung: Der Eigentümer oder eine andere berechtigte Partei verzichtet formell auf die Ware und überlässt sie dem Transporteur, Lagerhalter oder der Versicherung.
Quelle: https://www.freightos.com/resources/glossary/abandonment/
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