Frachtabbruch
Quelle: https://www.law.cornell.edu/wex/abandonment
Im Logistik- und Transportwesen die bewusste Verzichtnahme eines Verladeraus, Frachtführers oder Versicherers auf Eigentum, Rechte oder Kontrolle über Frachtgut oder ein Schiff, in der Regel aufgrund Verlusts, Beschädigung oder Nichtabholung der Fracht, wodurch die Fracht unbesitzt bleibt oder verwertet wird.