Abfertigung ausserhalb Amtsplatz
Quelle: https://www.ezv.admin.ch
TL;DR
Die Abfertigung (zollrechtliche Abwicklung) von Waren erfolgt außerhalb des amtsplatzes, also an einem Ort, der nicht der offiziellen Zollstelle zugeordnet ist. Dabei kann es sich um eine dezentralisierte Abfertigung an einem anderen Standort (z. B. am Standort des Versenders/Empfängers, in einem Zwischenlager oder an einem beauftragten Abfertigungsort) handeln, bei der die notwendigen zollrechtlichen Schritte dokumentiert und ggf. Zölle/Abgaben entrichtet werden, …
Die Abfertigung (zollrechtliche Abwicklung) von Waren erfolgt außerhalb des amtsplatzes, also an einem Ort, der nicht der offiziellen Zollstelle zugeordnet ist. Dabei kann es sich um eine dezentralisierte Abfertigung an einem anderen Standort (z. B. am Standort des Versenders/Empfängers, in einem Zwischenlager oder an einem beauftragten Abfertigungsort) handeln, bei der die notwendigen zollrechtlichen Schritte dokumentiert und ggf. Zölle/Abgaben entrichtet werden, ohne dass die Waren am eigentlichen Zollamt abgefertigt werden müssen.
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