Zollagenten und Speditionen nutzen die dezentralisierte Abfertigung, um Waren nicht zwingend am offiziellen Zollamt abzufertigen, sondern an autorisierten Alternativstandorten wie dem Betrieb des Verladepflichtigen, einem Zwischenlager oder einem beauftragten Zollabfertigungsort.
Quelle: https://www.ezv.admin.ch
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