Wann immer ein Schaden an Transportgut abgewickelt werden muss, kommt die Abgeltungsklausel ins Spiel: Sie legt bereits im Vertrag fest, dass statt einer individuellen Schadensberechnung ein pauschaler oder formelgebundener Betrag gezahlt wird.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsklausel
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