Annahmeverpflichtung
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/annahmeverpflichtung-40925
Vertragliche Verpflichtung des Empfängers, eine Sendung bei Fälligkeit anzunehmen; dient in Speditions- und Frachtverträgen der Planungssicherheit für den Versender.