Akteneinsicht
Quelle: https://de.wiktionary.org/wiki/Akteneinsicht
Akteneinsicht ist der Rechtsbegriff für den berechtigten Zugriff auf Akten, Unterlagen oder Dateien in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren, um Informationen zu prüfen, Belege zu sichten oder Beweismittel zu erlangen.