Gegenseitige Anerkennungsvereinbarungen im Zollwesen
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-security/authorized-economic-operator/mutual-recognition-agreements_en
Gegenseitige Anerkennungsvereinbarungen im Zollwesen sind bilaterale oder multilaterale Abkommen zwischen Zollbehörden verschiedener LÀnder, bei denen die Zollbehörden bestimmte Kontrollen, Zertifizierungen oder Sicherheitssysteme (z. B. AEO) des jeweils anderen anerkennen, um die Zollverfahren zu vereinfachen, den Warenverkehr zu beschleunigen und die Sicherheit der Lieferkette zu erhöhen.
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