Abkommen über kombinierten Verkehr
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:31992L0106
Abkommen, die die Beförderung von Gütern unter einem einzigen Frachtvertrag regeln und dabei mindestens zwei verschiedene Transportarten (z. B. Straße, Schiene, Binnenschifffahrt, See oder Luft) miteinander kombinieren.
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