Verwaltung von Zolllagern
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/customs-warehousing_en
Verwaltung von Zolllagern bezeichnet die Organisation und Überwachung von von den Zollbehörden genehmigten Einrichtungen, in denen importierte oder exportierte Waren zollrechtlich unterstellt gelagert werden können, ohne dass Einfuhrabgaben und Steuern bis zur Entnahme für den heimischen Markt oder Wiederausfuhr fällig werden.
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