Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
ADSp
Spediteure in Deutschland legen ihren Verträgen regelmässig die ADSp – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen – zugrunde, die vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) herausgegeben werden.
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Definition & Erklärung
Spediteure in Deutschland legen ihren Verträgen regelmässig die ADSp – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen – zugrunde, die vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) herausgegeben werden. Die ADSp regeln einheitlich, welche Leistungen der Spediteur schuldet (Transport, Lagerung, Umschlag, Zolldokumentation), wie weit seine Haftung reicht, wann sie ausgeschlossen ist und welche Fristen für Schadensanzeigen und Ansprüche gelten. Zudem enthalten sie Bestimmungen zur Vergabe an Subunternehmer sowie zum Verwirkungsrecht bei Fristversäumnis. Als privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen – kein Gesetz – gelten die ADSp dennoch branchenweit als de-facto-Standard und müssen ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden. Im grenzüberschreitenden Verkehr treten sie neben zwingende internationale Übereinkommen wie CMR oder CIM; bei Kollision gehen diese in der Regel vor.
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