Zum Inhalt springen

AEO-Antragsgenehmigung

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/authorized-economic-operator-aeo_en
Formelle Entscheidung der Zollbehörde, mit der der Antrag auf den AEO-Status genehmigt wird. Sie bestätigt, dass der Antragsteller die Sicherheits- und Compliance-Kriterien erfüllt, wodurch die Vorteile des Authorized Economic Operator-Status (z. B. erleichterte Zollabfertigung) ermöglicht werden.

Verwandte Begriffe

    Entry Not Found | Frachtportalᵀᴹ