AWB-Verjährung
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Air_waybill
Verjährung im Kontext eines Air Waybill bedeutet, dass Ansprüche aus dem Luftfrachtbrief nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten oder vertraglich vereinbarten Frist nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Fristbeginn entspricht üblicherweise dem Zeitpunkt der Fälligkeit bzw. dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch erstmals geltend gemacht werden kann.
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