DDP-Nachversteuerung
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Nachversteuerung im DDP-Szenario bezeichnet die nachtrĂ€gliche Festsetzung oder Erhebung von Einfuhrabgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer) durch die Zollbehörden, nachdem die Lieferung gemÀà Delivered Duty Paid erfolgt ist. Sie kann auftreten, wenn sich Bewertungen, Tarife oder SteuersĂ€tze Ă€ndern oder Fehler in der ursprĂŒnglichen Abrechnung korrigiert werden mĂŒssen; in solchen FĂ€llen trĂ€gt der VerkĂ€ufer die Pflicht zur Zahlung oder Nachversteuerung der Abgaben.
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