ASEAN-Japan FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.asean.org
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Kontext des ASEAN-Japan Freihandelsabkommens bezieht sich auf die Regel, dass textile Waren, die im Ursprungsland verarbeitet wurden, ihren Ursprung beibehalten, solange sie bestimmte Bedingungen und Standards erfüllen und nicht nach der Fertigung verändert werden.
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