EFTA-China FTA – Ursprungskumulierung Lebensmittelzubereitungen
Quelle: https://www.efta.int/free-trade/agreements/china
Die Ursprungskumulierung im Rahmen des EFTA-China Freihandelsabkommens ermöglicht es Lebensmittelzubereitungen, die aus EFTA-Staaten oder China stammen, als Ursprungswaren zu gelten, wenn diese in einem der beiden Gebiete verarbeitet werden.
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