Zollschuldaufteilung
Quelle: https://www.zoll.de
Zollschuldaufteilung bezeichnet die Verteilung der Pflicht zur Zahlung von Zollabgaben auf mehrere Beteiligte im Rahmen eines Zollverfahrens. Dabei wird festgelegt, welcher Teil der Zollschuld von welcher Partei getragen wird (z. B. Importeur, Zollagent, Frachtführer) und in welchem Verfahrensschritt oder für welche Warenposition die Haftung gilt.