Amtliches Ursprungszeugnis
Quelle: https://www.ihk.de/de/Servicemarken/Aussenwirtschaft/Amtliches_Ursprungszeugnis-35930
Ein amtliches Ursprungszeugnis ist ein von einer staatlich anerkannten Ausstellungsstelle ausgestelltes Dokument, das die geografische Herkunft von Waren bestätigt. Es dient im Außenhandel der nachweislichen Dokumentation des Ursprungs für präferenz- und nicht-präferenzzollrechtliche Verfahren.
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