Amtliches Ursprungszeugnis
Spediteure, Importeure und Zollbehörden greifen auf das amtliche Ursprungszeugnis zurück, wenn die geografische Herkunft einer Ware rechtssicher und behördlich anerkannt nachgewiesen werden muss.
Quelle: https://www.ihk.de/de/Servicemarken/Aussenwirtschaft/Amtliches_Ursprungszeugnis-35930
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