Um Zollpräferenzen oder andere handelspolitische Vergünstigungen im Bestimmungsland geltend zu machen, benötigt der Importeur ein Ursprungszeugnis – ein amtliches Dokument, das bescheinigt, welches Land als Ursprungsland der exportierten Ware gilt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ursprungszeugnis
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