Amtshilfeprüfung
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
Prüfung oder Prüfungsvorgang durch Behörden zur Überprüfung der Erbringung oder Inanspruchnahme von Amtshilfe im Rahmen einer straf- oder verwaltungsrechtlichen Durchsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen Behörden (z. B. Zoll, Steuerbehörden) und anderen Stellen zur Feststellung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit oder Verteilung von Amtshilfeleistungen.