Anpassungsklausel
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anpassungsklausel-532026
Eine vertragliche Bestimmung, die Preise oder Leistungsbedingungen an externe Größen wie Kosten, Wechselkurse, Inflation oder Tarife koppelt und eine Anpassung der Entgelte bzw. Lieferbedingungen ermöglicht.
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