Sobald Güter einen Umschlagpunkt – ein Verteilerzentrum, einen Rangierbahnhof oder einen Containerhafen – passiert haben und zum endgültigen Empfänger weiterbefördert werden müssen, übernimmt die Anschlussspedition den verbleibenden Transportabschnitt.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anschlussspedition-54161
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