Anschlussverkehr
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anschlussverkehr-39849
Anschlussverkehr bezeichnet den Teilverkehr, der Güter oder Personen zwischen einem Hauptverkehrsmittel oder Verkehrsknoten und dem Endziel beziehungsweise einem weiteren Verkehrsträger befördert; er stellt die Verbindung zwischen Fernverkehr und lokalem Netzwerk her.