Haftungsklausel Kartellrecht
Quelle: https://ec.europa.eu/competition/consumers/carteldamages.html
Eine Haftungsklausel im Kartellrecht ist eine vertragliche Vereinbarung, die die Haftung einer Partei für Verstöße gegen kartellrechtliche Vorschriften begrenzt, ausschließt oder zu entschädigen versucht. Solche Klauseln werden in der Praxis oft von Gerichten als unwirksam angesehen, da kartellrechtliche Verstöße typischerweise öffentlich-rechtliche Angelegenheiten sind und nicht durch private Verträge ausgeschlossen werden können.
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