Anwendbares Recht ist die Rechtsordnung, die einen Vertrag inhaltlich beherrscht – also bestimmt, wie Klauseln auszulegen sind, welche Haftungsgrenzen gelten und welche Ansprüche überhaupt entstehen können.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32008R0596
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