Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 19. Juni 2026
Internationales Privatrecht
Wer grenzüberschreitend Güter transportiert, Verträge mit ausländischen Partnern schliesst oder Schadensfälle im internationalen Kontext abwickelt, kommt zwangsläufig mit dem Internationalen Privatrecht in Berührung.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.law.cornell.edu/wex/private_international_law
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
114
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Wer grenzüberschreitend Güter transportiert, Verträge mit ausländischen Partnern schliesst oder Schadensfälle im internationalen Kontext abwickelt, kommt zwangsläufig mit dem Internationalen Privatrecht in Berührung. Es bezeichnet den Teil des nationalen Rechts, der bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bestimmt, welche Rechtsordnung anwendbar ist, welche Gerichte zuständig sind und ob ausländische Urteile anerkannt und vollstreckt werden können. Im Transport und der Logistik ist das Internationale Privatrecht der Rahmen, der Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln in Speditionsverträgen und Konnossementen überhaupt erst ihre Wirkung verleiht – und der ohne solche Vereinbarungen durch Kollisionsnormen (z.B. Rom I, CMR, CIM) ergänzt wird. Nicht zu verwechseln mit dem Völkerrecht, das Beziehungen zwischen Staaten regelt: Das Internationale Privatrecht bleibt nationales Recht, auch wenn es grenzüberschreitende Fälle löst.
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