ASEAN-Japan-CEFTA – Tarifsprung-Anforderung Bekleidung
Quelle: https://www.miti.gov.my/miti/resources/ASEAN%20Japan%20FTA%20-%20Guidelines%20on%20Rules%20of%20Origin.pdf
Der Begriff «Tarifsprung-Anforderung» im Rahmen des ASEAN-Japan Freihandelsabkommens (FTA) beschreibt die Bedingung, dass Textilwaren, die in einem der ASEAN-Länder gefertigt wurden, einem bestimmten Wertzuwachs genügen müssen, um von reduzierten Zollsätzen profitieren zu können.
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