Beim Export von Bekleidung zwischen ASEAN-LĂ€ndern und Japan muss der Exporteur einen Ursprungsnachweis erbringen, der belegt, dass das KleidungsstĂŒck die Ursprungsregeln des Freihandelsabkommens erfĂŒllt.
Quelle: https://www.meti.go.jp/english/policy/external_economy/trade/fta/asean.html
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