Im Rahmen des CAFTA-DR-Abkommens (Central America Free Trade Agreement – Dominican Republic) müssen Aluminiumwaren die vereinbarten Ursprungsregeln erfüllen, damit der Importeur beim Grenzübertritt in ein Partnerland Zollvergünstigungen geltend machen kann.
Quelle: https://www.trade.gov/cafta-dr
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