Der Ursprungsnachweis ist der Oberbegriff für alle Unterlagen, mit denen gegenüber der Zollbehörde belegt wird, in welchem Land eine Ware ihren zollrechtlichen Ursprung hat.
Quelle: World Customs Organization, Rules of Origin (https://www.wcoomd.org/en/topics/origin.aspx); Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Unionszollkodex), Art. 59-63
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