FCA Verladehilfe
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
FCA Verladehilfe bezeichnet im Kontext der Incoterms FCA die Verpflichtung des Verkäufers, die Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer an dem benannten Ort zu übergeben und ihn beim Verladen in das Transportmittel zu unterstützen. Der Exportzollabfertigung obliegt dem Verkäufer; das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Frachtführer am benannten Ort übergeben wird.
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