Einfuhrsteuerstundungsrevision
Quelle: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/mehrwertsteuer/faq/faq-einfuhrsteuerstundung.html
Revision der Einfuhrsteuerstundung durch die Zollbehörde bzw. Steuerverwaltung, bei der geprüft wird, ob die Voraussetzungen, die Dauer und der Umfang der Steuerstundung eingehalten werden. Ziel ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abführung der importierten Umsatzsteuer und die Vermeidung von Missbrauch oder Fehlverwendungen.
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