Im Unterschied zur Ausfuhranmeldung, die den vollstĂ€ndigen Zolltransit dokumentiert, dient die Ausfuhrzusammenfassende Meldung (AZM) als Vorab-Meldung an den Zoll: Sie muss vor dem physischen GrenzĂŒbertritt eingereicht werden und fasst zusammen, welche Waren aus dem EU-Zollgebiet ausgefĂŒhrt werden.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/export/export-summaries_en
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