Im Unterschied zur vollständigen Ausfuhranmeldung, die den gesamten Zollvorgang abschliesst, dient die Ausfuhrzusammenfassende Meldung (AZM) ausschliesslich der Sicherheitsrisikoanalyse: Sie muss eingereicht werden, bevor Waren das Zollgebiet der EU physisch verlassen.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-procedures-import-and-export_en
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