Ein Ursprungsnachweis für Aluminiumwaren im Australien–USA Freihandelsabkommens ist das dokumentarische Fundament für Zollbegünstigungen: Der Exporteur muss nachweisen, dass die Aluminiumproduzenten (Rohstoff, Halbzeug oder Endprodukt) zu mindestens dem vorgeschriebenen Anteil aus Australien oder den USA stammt oder dort hinreichend be- und verarbeitet wurde.
Quelle: https://www.dfat.gov.au/trade/agreements/not-yet-in-force/australia-usa-fta/Pages/australia-usa-fta
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