Auswahlverschulden
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Auswahlverschulden
Auswahlverschulden liegt vor, wenn eine Person bei der Auswahl eines Dienstleisters, Lieferanten oder Subunternehmers fahrlässig die falsche oder ungeeignete Wahl trifft und dadurch dem Auftraggeber oder Dritten ein Schaden entsteht.