Einfuhrsteuerstundungsbewilligung
Quelle: https://www.zoll.de
Eine Einfuhrsteuerstundungsbewilligung ist eine behördliche Erlaubnis, die es dem Antragsteller ermöglicht, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bzw. der Einfuhrsteuer bis zu einem späteren Zeitpunkt zu stunden, um die Abwicklung grenzüberschreitender Warenströme zu erleichtern.
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