Re-Exportbewilligung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/re-export_en
Eine behördliche Genehmigung, die es dem Inhaber ermöglicht, Waren, die unter einem Zoll- oder Handelsregime importiert wurden, wieder in ein anderes Zollgebiet auszuführen (Re-Export).
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