Reexportgenehmigung
Quelle: https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/reexport
Eine von der zustĂ€ndigen Behörde erteilte Genehmigung zur Wiederausfuhr von Waren, die zuvor unter einem Zollverfahren eingefĂŒhrt wurden (z. B. vorĂŒbergehende Einfuhr oder Veredelung), ohne erneute Zölle zu zahlen.
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