Bankbürgschaft Logistik
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bankbuergschaft-43060
Eine Bankbürgschaft Logistik ist eine vertraglich vereinbarte Garantie einer Bank, durch die sie gegenüber dem Begünstigten (z. B. Zollbehörde, Frachtführer oder Lagerhalter) die Zahlung fälliger Ansprüche absichert, falls der Bürge (z. B. Logistikdienstleister) seine vertraglichen oder finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt. Sie wird im Bereich Transport und Supply Chain häufig zur Absicherung von Zollabfertigungsgebühren, Hafengeldern, Lagerkosten oder Konventionalstrafen eingesetzt.
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