BAZG Interventionsfall
Ein BAZG Interventionsfall bezeichnet einen Fall, in dem eine behördliche Intervention durch die BAZG erforderlich ist, um logististische Abläufe zu prüfen, zu stoppen oder zu korrigieren, z. B. bei Verdacht auf Verstöße, Sicherheits- oder Zoll-/Grenzschutzmaßnahmen. Die konkrete Rolle der BAZG hängt vom jeweiligen Rechts- und Zuständigkeitsrahmen ab.
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