Anders als in der Luftfracht, wo die Übernahme der Ware den Beförderungsbeginn markiert, knüpft das Seefrachtrecht an ein physisches Ereignis an: das tatsächliche Verbringen der Güter an Bord des Schiffes.
Quelle: https://www.bvl.de/fachthemen/logistik-lexikon
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