Behoerdenmassnahmen Klausel
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/guidance/force-majeure
Eine Behoerdenmassnahmen Klausel regelt, dass Verzögerungen oder Nichterfüllungen durch Handlungen oder Anordnungen von Behörden (z. B. Zoll, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, Kontrollen) von der Vertragspflicht befreien oder den Leistungszeitpunkt verschieben. Sie legt üblicherweise fest, welche Partei in solchen Fällen wofür verantwortlich ist und wie lange die Frist unterbrochen wird.
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