Behördliche Zulassung Zoll
Quelle: https://www.zoll.de
Unter dem Begriff ‚Behördliche Zulassung Zoll‘ versteht man die formelle Genehmigung einer zuständigen Zollbehörde, die es Unternehmen oder Privatpersonen erlaubt, bestimmte Waren zu importieren, exportieren oder zollrechtlich zu deklarieren. Diese Zulassung umfasst die Überprüfung der Einhaltung von Zollvorschriften, die Kontrolle von Begleitpapieren sowie gegebenenfalls spezielle Verfahren wie Bewilligungen, Lizenzen oder Registrierungen.
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