Im Sanktions- und Exportkontrollrecht greift das Bereitstellungsverbot, sobald GĂŒter, Gelder oder sonstige Ressourcen an eine gelistete Person, ein sanktioniertes Unternehmen oder in ein Embargoland transferiert oder zugĂ€nglich gemacht werden sollen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de
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