Wer als Berufskraftfahrer im gewerblichen GĂŒterverkehr tĂ€tig ist, kennt den Rhythmus: Alle fĂŒnf Jahre muss die Fahrerkarte verlĂ€ngert werden, und dafĂŒr sind 35 Stunden Weiterbildung nachzuweisen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32003L0059
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