Im Zollverfahren greift die Beschlagnahme in dem Moment, in dem eine Behörde â Zoll, Strafverfolgung oder Marktaufsicht â physisch die Kontrolle ĂŒber eine Sendung ĂŒbernimmt und sie dem Wirtschaftsverkehr entzieht.
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Beschlagnahme
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