Sobald ein Rahmenvertrag zwischen Lieferant und Abnehmer geschlossen ist, legt er Gesamtmenge, Preis und Konditionen fest – nicht aber, wann und in welchen Teilmengen die Ware tatsächlich abgerufen wird.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Abruf_(Vertragsrecht)
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